Jeder liebt den Sound eines aufheulenden Motors. Es zieht Aufmerksamkeit auf sich und ist auch für viele ein wichtiges Feature, wenn es um den Autokauf geht. Aber es gibt auch hier ein Limit und euer Auto darf eine gewisse Lautstärke nicht überschreiten. Wo diese Grenze liegt werden wir euch heute zeigen.
Wie laut darf mein Auto sein? Je mehr Motorleistung euer Auto hat, desto lauter darf es auch sein. Aktuell dürfen Fahrzeuge laut Straßenverkehrszulassungsordnung zwischen 72 und 75 Dezibel laut sein. In den nächsten Jahren wird dieser Wert schrittweise dann auf 68 bis 72 dB reduziert. Dabei genießen jedoch Altfahrzeuge Bestandsschutz.
Wir werden euch zeigen was ihr bei eurem Auto alles machen könnt, um den Sound zu verändern und wie laut euer Auto wirklich sein darf.
Die Werte im Detail
In der EU werden vier verschiedene Leistungsklassen unterschieden. Dabei geht es um das Leistungs-Masse-Verhältnis. Die Grenzwerte ab 2020 gelten nicht für bereits zugelassene Fahrzeuge, sondern für solche, die ab 2022 zugelassen werden. Diese Werte sind aktuell nur für die Autoindustrie von Bedeutung, die sich darauf vorbereiten müssen. Gleiches gilt für die letzte Zeile – also gültig ab 1. Juli 2024 (aber nur für Neuzulassungen ab 2026). Derzeit gelten also nach wie vor die Grenzwerte der obersten Zeile (ab 2016). Grundsätzlich gilt auch bei älteren Fahrzeugen ein Bestandsschutz!
- Gruppe: ≦ 120 kW/1.000kg – dies sind rund 90% aller Fahrzeuge. Hier gilt derzeit 72 dB als Grenzwert.
- Gruppe: 120 kW ≤ 160 kW / 1.000kg – hierbei handelt es sich um sportlich kompakte Fahrzeuge. Der Grenzwert liegt bei 73 dB.
- Gruppe: > 160 kW / 1.000kg. Bei diesen schnellen Mittel- und Oberklasse wagen ist der Grenzwert derzeit auf 75 dB festgelegt.
- Gruppe: > 200 kW / 1.000kg gilt für Fahrzeuge wie den Porsche 911er Turbo mit maximal 4 Sitzplätzen, wobei der Fahrersitz weniger als 450mm über dem Boden liegt.
Die Angabe 1. Juli 2020 und 1. Juli 2024 mögen etwas verwirrend erscheinen. Es ist nicht so, dass ab diesen Daten die Werte sinken. Vielmehr müssen sich die Autohersteller ab diesen Daten auf die Neuzulassungen ab 2024 bzw. 2026 einstellen. In jedem Fall gilt aber für Altfahrzeuge ein Bestandsschutz. Man muss seine Autos also nicht umrüsten!
Lautstärke vs. Klang
Eingefleischte Motoren Fans brauchen aber keine Angst zu haben, dass ihre Boliden plötzlich klingen wie ein schnurrendes Kätzchen und nicht mehr wie ein brüllender Tiger. Die Fahrzeughersteller von Sportwagen arbeiten bereits an Lösungen. Sie werden einfach das Klangbild so verändern, dass die Motoren immer noch satt und kräftig klingen, auch wenn sie vielleicht weniger Lärmemissionen ausstoßen.
Wie laut ist 75 dB eigentlich?
Die meisten unter uns können wahrscheinlich mit den Angaben in Dezibel (dB) wenig anfangen, daher haben wir euch mal einen kleinen Überblick mit den Werten unterschiedlichster Situationen zusammengestellt:
10 dB – Schneefall, raschelnde Blätter
25 dB – Atmen
35 dB – Ventilator
40 dB – Flüstern, leise Musik
50 dB – Kühlschrank, leise Unterhaltung, Vogelgezwitscher
55 dB – Regen, Geräusche in einer Wohnung
65 dB – Fernseher in Zimmerlautstärke, normales Gespräch, Nähmaschine
70 dB – Staubsauger, laufender Wasserhahn
75 dB – Klavier, Kantine, Großraumbüro, Waschmaschine beim Schleudern
80 dB – laute Unterhaltung, Streit
85 dB – Hauptverkehrsstraße
100 dB – Kreissäge, Diskothek
140 dB – Start eines Flugzeugs
160 dB – Abschuss eines Panzergeschützes
Bis 60 dB ist Lärm vollkommen ungefährlich, bis 80 dB meist ungefährlich aber für manche mit Risiken behaftet. Bis 115 dB kann Lärm gefährlich sein, wenn man diesem über einen längeren Zeitraum ausgesetzt ist. Ab 120 dB ist bereits nach kurzem Aussetzen mit einem Hörschaden zu rechnen.
Wie wird der Geräuschpegel gemessen bzw. ermittelt?
Um überhaupt einen gewissen Messwert zu erhalten, muss ein standardisiertes Prüfverfahren unter festen Bedingungen angewandt werden. Jedem ist sicher klar, dass das Geräusch eines Fahrzeugs massiv variieren kann. Im Leerlauf ist es natürlich leiser, als wenn ich den Motor an der Ampel mal so richtig aufheulen lasse oder mit 200 km/h über die Autobahn presche. Das Schlagwort hier ist “beschleunigte Vorbeifahrt”. Dabei ist der Wert entscheidend, der während der Vorbeifahrt auf beiden Seiten der Fahrbahn gemessen wird.
In einer vorgegebenen Geschwindigkeit fährt ein Auto über einen Parkour und muss in der Mitte der 20 Meter langen Prüfstrecke das Tempo 50 km/h erreichen. Zwischen den zwei Markierungen am Anfang und am Ende der Prüfstrecke wird die Lärmemission gemessen. Dabei haben die Mikrofone ebenfalls einen fest definierten Abstand zum Fahrzeug. Es geht also um einen Durchschnittswert bei der Ermittlung – nicht um Lärmspitzen. Nur so ist eine Vergleichbarkeit mit allen Fahrzeugtypen möglich.
Coolen Innenraumsound codieren
Anstatt das Auto von außen lärmtechnisch aufzumotzen, gibt es bei vielen Fahrzeugen (wie z.B. dem BMW 3er) ein tolles Feature. Das “Active Sound Design”. Mit der Carly App könnt ihr dieses Feature – und natürlich unzählige weitere – ganz einfach codieren.
Durch die Aktivierung des Active Sound Designs wird ein verstärktes Motorengeräusch im Innenraum des Fahrzeugs über die Lautsprecher ausgegeben. Auf diese Weise wird die Umwelt nicht belastet und ihr habt aber dennoch einen tollen, satten Sound.
Lärmposer
Eine Untergruppe der Autoposer sind die Lärmposer. Sie möchten mit ihren besonders lauten Autos auffallen und angeben. Leicht gemacht wird ihnen dieses auch durch die Klappentechnik in manchen Auspuffanlagen. Viele von ihnen machen zudem verbotene Umbauten am Auspuff, um noch lauter daherzukommen.
Je nachdem, in welchem Fahrprogramm gefahren wird bzw. angepasst an Drehzahl und Gaspedalstellung wird über das Steuergerät der Befehl an die Klappen in der Auspuffanlage gegeben. Diese öffnen sich und der Schall kann sich ungefiltert nach außen ausdehnen. In manchen Fahrzeugmodellen kann man die Klappe auch einfach über einen Schalter steuern.
Welche Veränderungen am Auspuff sind erlaubt und welche nicht?
Durch Veränderungen an der Auspuffanlage kann man nicht nur den Sound seines Fahrzeugs verändern. Dabei gibt es durchaus legale Möglichkeiten, aber eben auch verbotene. Der Auspuff besteht aus vielen Bereichen und Teilen – für das Tuning kommen jedoch nur der Schalldämpfer, der Katalysator und das Endrohr in Frage. Besonders beliebt ist das Tunen der Schalldämpfer.
Durch den Einbau eines Sportschalldämpfers zum Beispiel, lassen sich sehr tiefe Klänge erzeugen, die dem Auto einen sportlichen, tiefen, männlichen Eindruck verleihen. Auch lassen sich optisch ansprechendere Schalldämpfer einbauen, die den Wagen aufwerten. Aber Achtung: hantiert niemals an den Dezibel-Killern (auch dB-eater oder dB-absorber) herum. Diese dürfen nicht ausgebaut werden, da ansonsten die zugelassenen Lärmrichtwerte überschritten werden.
Auch Musik ist Lärm! Wie laut darf man die Musik im Fahrzeug aufdrehen?
Auch diesen Aspekt muss man bedenken, wenn es um das Thema Lärm geht. Hierbei sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: 1. Lärmbelästigung anderer und 2. Vermeidung von Gefahren (da man bei lauter Musik z.B. das warnende Hupen eines anderen Wagens nicht mehr hören kann).
Viele unter euch lieben es, im Auto laut Musik zu hören. Man ist oft alleine und kann endlich seine geliebten Lieder hören, mitsingen und den vollen Sound genießen. Ungewöhnlicherweise hat der Gesetzgeber keinen konkreten Dezibel-Wert hierfür festgelegt. Die Formulierung in der Straßenverkehrsordnung ist eher schwammig und besagt, dass während der Fahrt das Hörvermögen des Fahrers nicht beeinträchtigt sein darf. Es liegt also im Zweifel im Ermessen der Polizei.
Tipp: Auch die Verwendung eines Kopfhörers ist per se nicht verboten. Aber auch hier gelten dieselben Regeln … das Hörvermögen darf nicht darunter leiden. Kommt es nämlich zu einem Unfall, weil man etwas nicht gehört hat oder durch das Musikhören die Wahrnehmung anderweitig zu einer Ablenkung geführt hat, droht eine Teilschuld. Auch die Versicherung hat in einem solchen Fall die Möglichkeit, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu beziehen und Leistungen zu verweigern.
Bußgelder
Der Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit Lärm, Veränderungen am Fahrzeug, Musikhören etc. ist lang. Hier möchten wir euch nur einige Beispiele geben:
- Zu laute Musik führt zu Unachtsamkeit im Straßenverkehr – € 10
- Man überhört ein Rettungsfahrzeug, Feuerwehr oder Polizei, weil man zu laut Musik hört – € 20
- Man parkt und hört sehr laut Musik (Lärmbelästigung) – € 10
- Das Auspuffrohr ragt (wegen falschen Tunings) seitlich heraus – € 20
- Fahren ohne Betriebserlaubnis – € 50
- Fahren ohne Katalysator – Bußgeld plus Steuerverfahren
- Verstoß gegen Ruhezeiten (nachts lautes Fahren im Wohngebiet) – bis zu € 5.000
Übrigens: Je nach Schwere des Falls kann es auch zu Zwangsstilllegungen, Punkten in Flensburg oder Entzug der Betriebserlaubnis kommen. Macht also bitte keinen Mist!