Was tun bei Tachomanipulation? Wir klären auf!

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In Deutschland sind bis zu einem Drittel aller Tachometer bei Gebrauchtwagen manipuliert – in Europa sogar bis zu 50%. Mit sehr einfachen Mitteln kann die Laufleistung reduziert und auf diese Weise ein höherer Preis für den Gebrauchten erzielt werden. Insbesondere bei Jahreswagen oder auch Leasingfahrzeugen kann dies schnell mehrere Tausend Euro an zusätzlichem Gewinn bedeuten. Aber was kann man tun, wenn man erkennt, dass man einem Betrug aufgesessen ist und der tatsächliche Kilometerstand höher ist, als der Tacho vorgibt? 

Was kann ich tun, wenn der Tacho manipuliert wurde? Der nachfolgende Artikel gibt umfangreiche Aufklärung zum Thema. Wir zeigen euch zunächst, auf was ihr bereits beim Kauf eines Gebrauchten achten solltet, damit ihr erst gar nicht übers Ohr gehauen werden könnt. Wir zeigen euch aber auch, was ihr tun könnt, wenn ihr einem Betrüger auf den Leim gegangen seid und welche Möglichkeiten ihr dann habt.

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In den nächsten Absätzen werden wir euch die besten und hilfreichsten Tipps gegen Tachomanipulation zeigen. Viel Spaß beim Lesen.

Rechtslage in Deutschland

Man muss hierbei zwei verschiedene Sachverhalte unterscheiden:

Tachometer Manipulation

Zum einen die Tachometer Manipulation als solches. Gemäß § 22b Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist bereits die Vorbereitung eines Missbrauchs des Wegstreckenzählers strafbar und kann mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. 

Betrug

Zum anderen geht es um den bewussten Verkauf eines Fahrzeugs, bei dem der Tacho manipuliert wurde. Hierbei handelt es sich gemäß Strafgesetzbuch in § 263 um Betrug. Betrug ist ein schwerer Straftatbestand und kann mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Von Betrug spricht man hier, weil es sich um eine Täuschung über Tatsachen handelt, die mit Absicht begangen wurde. Aber Achtung … die Verfolgung eines Betrugs verjährt nach fünf Jahren.

Auch wenn der Verkäufer gar nicht selbst die Manipulation gemacht oder veranlasst hat, jedoch darüber Kenntnis hat, ist er in der Schuld. Er darf zudem nicht einfach behaupten, dass mit dem Tacho alles OK ist, wenn er gar nicht sicher ist. Auch das kann ihn in die Schuld nehmen.

Nachweis der Manipulation

In beiden Fällen gibt es leider ein großes Problem für den Betroffenen. Der Geschädigte muss nämlich den Missbrauch bzw. den Betrug nachweisen. Dies ist sehr schwierig und macht die rechtliche Verfolgung eines solchen Falls oftmals aussichtslos. Nichtsdestotrotz darf man natürlich einen Betrüger nicht einfach davonkommen lassen und sollte alles versuchen, ihn zur Strecke zu bringen.

Eine Tachometer-Manipulation ist sehr schwer zu erkennen und damit schwer nachweisbar. Um überhaupt eine Chance zu haben, eine Manipulation zu beweisen, kann man oft nur auf folgende Wege zurückgreifen:

  • Befragt den oder die Vorbesitzer (über die Zulassungsbescheinigung Teil II zu ermitteln)
  • Auffinden von Zeugen (z.B. Mechaniker, die das Fahrzeug gewartet haben)
  • Prüfung des Scheckheftes oder der AU- und TÜV-Bescheinigungen
  • Gutachter hinzuziehen (z.B. Dekra oder TÜV)

Ist der elektronisch angezeigte Tachostand der richtige?

Welche Möglichkeiten hat man als geprellter Käufer?

Ist man einer Tachometer-Manipulation ausgesessen, hat man theoretisch verschiedene Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Wie erfolgversprechend diese Möglichkeiten sind, kann man schwer sagen. Immerhin muss man als Betroffener den Betrug bzw. die Manipulation nachweisen. Manchmal will der Verkäufer aber erst gar keinen Rechtsstreit riskieren bzw. möchte die Aufmerksamkeit nicht auf sich lenken lassen und geht auf eine der Möglichkeiten ein. 

Es kommt immer auch auf die Formulierung im Kaufvertrag an

Hier ein ganz konkretes Beispiel, bei dem klar wird, dass die Formulierungen im Kaufvertrag von ganz besonderer Relevanz sind. Laut Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, Urteil vom 18.05.2017 – 1 U 65/16 – muss der private Verkäufer das Fahrzeug mit einer falschen Kilometerangabe wieder zurücknehmen (und den Kaufpreis zurückerstatten), weil er im Kaufvertrag unter der Rubrik „Zusicherungen des Verkäufers“ den konkreten Kilometerstand bestätigt hat und nicht etwa eine Formulierung wie “Laufleistung laut Tacho” oder “Tatsächlicher Kilometerstand nicht bekannt” gewählt hatte. Hier findet ihr einen Mustervertrag: Gebrauchtwagenverkauf unter Privatleuten des TÜV Nord.

Mangel > Gewährleistung > Nachbesserung

Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann bei der Feststellung eines Mangels eine Nachbesserung verlangt werden. Ein Mangel liegt laut Gesetz dann vor, wenn die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit einer Ware von der tatsächlichen Beschaffenheit abweicht. Unter einer Nachbesserung versteht man üblicherweise entweder die Reparatur der Sache (bzw. das Abstellen des Mangels) oder aber die Bereitstellung einer neuen, gleichwertigen Sache. Das Wahlrecht hierbei liegt alleine beim Käufer. Bei einem Gebrauchtwagen ist dies sehr schwierig, da es genau den gleichen Wagen natürlich so nicht mehr gibt. Daher wird man sich in diesem Fall eher auf einen der nächsten Schritte bei der Gewährleistung konzentrieren:

Rücktritt vom Vertrag

Wie man vermuten kann, wird bei dieser Option der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verkäufer bekommt das Fahrzeug zurück und der Käufer im Gegenzug sein Geld. 

Hierzu muss ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vorliegen. Dabei entscheidend ist unter anderem auch die entsprechende Formulierung im Kaufvertrag. Ein Käufer darf davon ausgehen, dass der Tachostand der tatsächlichen Laufleistung des Fahrzeugs entspricht. Wurden im Kaufvertrag jedoch Formulierungen gewählt wie: “Die Gesamtlaufleistung ist nicht bekannt” oder “Soweit dem Verkäufer bekannt, entspricht die Gesamtlaufleistung x Kilometer”, liegt kein Mangel vor, da eine genaue Festlegung ausgeschlossen wurde.

Schadenersatz

Angenommen, man hat ein Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 100.000 Kilometern für 10.000 Euro erworben. Nun kann man dem Verkäufer nachweisen, dass der tatsächliche Tachostand jedoch 200.000 Kilometer betrug. Ein solches Fahrzeug wäre nur 5.000 Euro Wert. Somit steht dem Käufer ein Schadenersatz in Höhe der Differenz – mithin 5.000 Euro zu. 

Minderung

  • 441 BGB Absatz 3 besagt: “Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln”. Der Kaufpreis kann demzufolge so gemindert werden, dass er dem tatsächlichen Wert der Sache entspricht. Ist der Kaufpreis bereits bezahlt, steht dem Käufer die Differenz zu.

Übrigens: Bei einem Verkauf zwischen zwei Privatleuten kann im Vertrag ein  Gewährleistungsausschluss vereinbart werden, was den Verkäufer von weiteren Verpflichtungen freispricht. Dabei muss die entsprechende Klausel den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und darf die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nicht mit ausschließen.

Beispiele aus der Rechtsprechung

Wie bereits erwähnt, muss der Käufer eine mögliche Manipulation nachweisen. Hierbei wird oftmals auch der allgemeine Zustand des Fahrzeugs herangezogen. Jedoch urteilte das Landesgericht Berlin, dass man nicht per se von dem Zustand des Fahrzeugs auf die Kilometerleistung schließen könne. Der eine Halter hegt und pflegt sein Fahrzeug vielleicht mehr als ein anderer. Der eine Fahrer fährt sportlicher und stets am Limit und der andere fährt eher umweltbewusst und spritsparend. 

Ein Gebrauchtwagenhändler pries ein Fahrzeug mit 42.000 km Laufleistung zu einem guten Preis an. Ein Käufer kaufte den Wagen und nach kurzer Zeit wurde festgestellt, dass der Wagen deutlich mehr Kilometer auf dem Buckel hatte. Der Käufer wollte den Wagen zurückgeben, was der Verkäufer jedoch ablehnte. Das Landgericht Coburg urteilte später, dass der Händler den Wagen zurücknehmen müsse, da er den Angaben des Vorbesitzers nicht trauen hätte dürfen. “Als gewerblicher Verkäufer von Fahrzeugen hätte er die ihm genannte Kilometerlaufleistung überprüfen müssen.” Der Wagen war somit mangelhaft und kann gegen Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich eines kleinen Betrags für die 1.000 km Fahrleistung des Käufers) zurückgegeben werden.

Tachomanipulation aufdecken Auto

Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass die Kilometerangabe zu einem Gebrauchtfahrzeug in einer Internetanzeige durch einen gewerblichen Händler eine sogenannte Beschaffenheitsgarantie darstellt. Auch wenn später im Kaufvertrag nichts mehr zu dem Kilometerstand festgehalten wurde, ist der Händler über die Angabe in der Internetanzeige haftbar zu machen. 

Das Oberlandesgericht Köln stellte fest, dass ein Gebrauchtwagenhändler einen Käufer auch ungefragt darüber aufklären muss, falls ihm bekannt ist, dass der Wagen eine höhere Laufleistung hat als der Kilometerzähler aufweist. Der Händler unterließ dies in einem Fall und musste den Kaufpreis zurückerstatten. 

Das Landesgericht Bielefeld gab einem Käufer Recht, der ein Fahrzeug mit einer angeblichen Laufleistung von 62.000 km erworben hatte. Bei einem Werkstattcheck stellte sich heraus, dass der Wagen bereits über 77.000 km gefahren ist. Der Verkäufer musste den Kaufpreis zurückerstatten, da der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufes mangelhaft war.  

Interessant ist auch ein Urteil des Bundesgerichtshof. Ein Händler hat ein Fahrzeug von einem sogenannten “fliegenden Zwischenhändler” erworben und es kurze Zeit später weiterverkauft. Dabei hat er nicht angegeben, dass es außer den in den Fahrzeugpapieren angegebenen Vorbesitzern weitere gab. Der kurzfristige Besitz eines Fahrzeugs durch einen solchen Zwischenhändler öffnet Tür und Tore für mögliche Manipulationen und der Händler hätte darüber ungefragt aufklären müssen. Daher konnte der Kauf rückabgewickelt werden. 

Wie man an diesen Urteilen erkennen kann, wird stets den Käufern recht gegeben, wenn eine Tachomanipulation nachweislich erfolgt ist. Die Betonung liegt hierbei auf “nachweislich”. Sollte euch also auch so etwas passiert sein, versucht in jedem Fall einen entsprechenden Beweis zu finden. Ein Sachverständiger kann hier sicher auch immer sehr hilfreich sein.

In den guten alten Zeiten brauchte man mit dem Wagen nur stundenlang rückwärts im Kreis fahren und konnte so den Tachostand manipulieren

Wie geht man konkret vor, um einen Mangel anzuzeigen?

Um einen Mangel korrekt und rechtskräftig anzuzeigen, muss man zunächst den Verkäufer kontaktieren und ihn auf den Mangel hinweisen. Damit verbunden muss man die sogenannte Nacherfüllung geltend machen. Dies sind im Normalfall entweder die Nachbesserung (Reparatur) oder die Bereitstellung einer neuen, mangelfreien gleichwertigen Sache. Die Wahl liegt dabei ausschließlich beim Käufer. 

Bei einem Gebrauchtwagen (mit falscher Kilometerangabe) ist dies jedoch schwierig, da man das nicht reparieren kann und es auch keinen genau gleichwertigen Ersatz gibt. Nichtsdestotrotz muss man den offiziellen Weg einhalten und dem Verkäufer außerdem eine angemessene Frist einräumen. Um ganz sicherzugehen, sollte man die Mängelanzeige per eingeschriebenem Brief ausüben. 

Sollte der Verkäufer nicht auf die Aufforderung reagieren, bleibt nur der Gang zu einem Anwalt und ggf. später vor ein Gericht. Viele Verkäufer rechnen nämlich damit, dass es einem nicht gelingen wird, die Manipulation zu beweisen. 

Wie kann man sich von vornherein schützen?

Um erst gar nicht in die Verlegenheit zu kommen, einen Gebrauchtwagen mit einem manipulierten Tachometer zu kaufen, sollte man bereits beim Kauf auf diverse Dinge achten. 

Wir geben euch nachfolgend ein paar Tipps:

  • Achtet auf den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs. Ein Wagen, der angeblich erst 50.000 km gelaufen ist, sollte kein vollkommen speckiges Lenkrad, ein verkratztes Armaturenbrett oder verschlissene Sitzpolster haben
  • Schaut euch den Ölwechsel-Aufkleber im Motorraum an. Hier steht, wann der nächste Ölwechsel erfolgen soll. Vielleicht ergeben sich hieraus schon Fragen.
  • Fragt nach Reparatur- und Wartungsrechnungen. Auf diesen ist immer auch der Kilometerstand vermerkt.
  • Schaut euch das Scheckheft genau an. Passen die Angaben? Sind die Einträge plausibel und glaubhaft? Ist immer die gleiche Unterschrift versehen? Ist die Stempelfarbe des Werkstattstempels immer gleich stark?
  • Nutzt Diagnose Apps für euer Handy wie z.B. Carly. Die Carly App verfügt direkt über eine Funktion zum Gebrauchtwagencheck. Hierbei werden alle relevanten Steuergeräte ausgelesen und auf Plausibilität geprüft. 
  • Welche durchschnittliche Fahrleistung ergibt sich aus den Unterlagen? Die Statistik besagt, dass ein Auto in Deutschland rund 15.000 km pro Jahr zurücklegt. Ist das zu kaufende Auto 10 Jahre alt und hat angeblich erst 80.000 km, sollte man das einmal hinterfragen.
  • Nutzt den Prüfservice des ADAC, TÜV oder der DEKRA. Hier könnt ihr einen Gebrauchtwagen hinbringen und auf Herz und Nieren prüfen lassen. Jeder seriöse Verkäufer, der nichts zu verbergen hat, wird dem zustimmen.

Auch der Gesetzgeber tut etwas

Bisher tat sich der Gesetzgeber, aber auch die Autohersteller schwer, etwas gegen den Betrug bei der Kilometerleistung zu tun. Dies hat sich teilweise geändert. Alle neuen Fahrzeugmodelle ab September 2017 werden mit einer entsprechenden Technik ausgestattet, die Manipulation am Tacho verhindern soll. In den nächsten Jahren – sobald diese Modelle dann nämlich auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu haben sind – wird es also für Betrüger immer schwieriger und für Käufer immer sicherer.

Das EU-Parlament forderte im Mai 2018 neue Maßnahmen gegen den Betrug durch Tachomanipulation. Diese Maßnahmen sollten unter anderem umfassen: 

  • Einrichtung nationaler Datenbanken und verbindlicher Austausch von Kilometerstand Daten in der EU. 
  • Die Tachomanipulation soll EU-weit als Straftat eingestuft werden.
  • Die regelmäßige Erfassung der Kilometerstände von Autos soll im Rahmen von technischen Kontrollen erfolgen.
  • Ausstattung mit manipulationssicheren technologischen Lösungen durch die Hersteller

Bisher ist aus diesen Forderungen jedoch noch keine Gesetzesvorlage geworden. Wann dies der Fall ist, ist leider vollkommen offen. 

Alle Angaben – insbesondere die Aussagen zu rechtlichen Sachverhalten – verstehen sich ohne Gewähr. Bitte kontaktieren Sie ggf. einen Anwalt.

Denke daran, dass jedes Auto unterschiedliche Software und Module eingebaut hat. Daher variieren die spezifischen Funktionen von Modell zu Modell.


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